Stellungnahme der Gesamt-MAV zur Neufassung der Grundordnung
Die Gesamt-MAV begrüßt die Neufassung der Grundordnung, in der der bedrohliche Begriff der Loyalitätsobliegenheiten gestrichen wurde.
Durch die Reform der Grundordnung ist es nunmehr möglich, dass Mitarbeitende des Bistums grundsätzlich offen und ohne Scheu zu ihrer privaten Lebensgestaltung stehen können. Belange des Beziehungslebens und der Intimsphäre werden erstmalig als private Angelegenheit der Mitarbeitenden anerkannt. Das bedeutet, dass der kirchliche Arbeitgeber Pluralität und Diversität seiner Mitarbeitenden akzeptiert.
Hinzu kommt, dass der Dienstgeber durch die Neuregelung in die Pflicht genommen ist, das katholische Profil in den Einrichtungen zu stärken und den christlichen Ansatz inhaltlich zu leben.
Als Vertretung aller Mitarbeitenden des Bistums erwarten wir, dass die in Pressemitteilungen formulierte Aussage: “Die einzige Bedingung sei eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums” (Zeit online, 22.11.2022, Quelle dpa) genauso arbeitsrechtlich umgesetzt wird.
Stellungnahme der Gesamt-MAV zur Selbstverpflichtungserklärung des Generalvikars von Trier, Dr. Ulrich Graf von Plettenberg, vom 17. Februar 2022:
Stellungnahme der Gesamt-MAV zur Selbstverpflichtungserklärung des Generalvikars von Trier, Dr. Ulrich Graf von Plettenberg, vom 17. Februar 2022:
Wir beziehen uns auf die Aussetzung der Grundordnung in den beiden Punkten, die sich mit dem Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe bzw. einer Wiederheirat bei bestehender gültiger kirchlicher Ehe befassen. Für den Kirchlichen Dienst bedeutet dies, dass es zu keinen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wie z.B. einer Kündigung, in diesen Fällen kommen wird. Die Selbstverpflichtung gilt, bis eine neue Grundordnung erlassen wird.
Wir als Gesamt-Mitarbeitervertretung begrüßen diese deutliche Positionierung des Generalvikars sehr und hoffen, dass die neue Grundordnung zeitnah und entsprechend angepasst wird, so dass alle Mitarbeitenden ihre Lebensführung frei und ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen in unserer Kirche wählen können.
Wir schließen uns der Stellungnahme der Sonder-Mitarbeitervertretung des Bistums Trier an.
Hier der Link zur Stellungnahme der Sonder-Mitarbeitervertretung: https://www.somav-trier.de/
Dienstvereinbarung Cloud-Computing
Die Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung einer Cloud-Computing-Lösung im Rahmen des Einsatzes und der Nutzung privater und dienstlicher Mobilgeräte und privater Endgeräte wurde am 29.04.2020 vom Generalvikar unterzeichnet.
Diese Dienstvereinbarung regelt die Rahmenbedingungen zur Nutzung der Google G-Suite (Cloud Lösung) im Rahmen des Einsatzes und der Nutzung privater und dienstlicher Mobilgeräte und privater Endgeräte.
Stellungnahme der Gesamtmitarbeitervertretung
zur Aussetzung der Synodenumsetzung
Die Gesamtmitarbeitervertretung (GesMAV) des Bistums Trier hat in ihrer heutigen Sitzung zur Situation der Mitarbeitenden beraten, die sich derzeit aus der Aussetzung des Umsetzungsgesetzes zur Diözesansynode durch die römische Kleruskongregation ergibt.
Die Verzögerung der Umsetzung der Errichtung der ersten 15 Pfarreien der Zukunft, die zum 01. Januar 2020 geplant war, betrifft zum einen viele Mitarbeitende, die sich, insbesondere im letzten Jahr, oft bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit, für einen guten Start eingesetzt haben. Die GesMAV befürchtet, dass die römische Intervention ausbremsend wirken kann. Auf der anderen Seite verunsichert es die Mitarbeitenden, die dabei sind,sich auf eine neue Aufgabe vorzubereiten, da derzeit nicht absehbar ist, wann sie ihre neue Tätigkeit aufnehmen können.
Die GesMAV hat den Prozess der Synodenumsetzung von Anfang an konstruktiv-kritisch begleitet. Generalvikar und GesMAV haben sich in vertrauensvoller Zusammenarbeit ständig über den Stand der Dinge ausgetauscht. Von Anfang an war die GesMAV in der Steuerungsgruppe zur Synodenumsetzung und in den Teilprozessgruppen bei der Entwicklung der Umsetzungsschritte intensiv beteiligt. Die GesAMV bedauert einhellig, dass nun die notwendigen Umsetzungsschritte nicht erfolgen können. Sie unterstützt den Bischof und den Generalvikar bei der Klärung der anstehenden Schritte. Die grundlegenden Aussagen der Synode, festgehalten im Abschlussdokument, sieht sie durch die römische Prüfung nicht in Frage gestellt und hofft auf eine zügige Fortsetzung der Synodenumsetzung.
Trier, 03.12.2019 Lydia Schmitt, Vorsitzende
Über die Gesamtmitarbeitervertretung des Bistums Trier
Im Bereich der Kirchen findet weder das Betriebsverfassungsgesetz noch das Personalvertretungsgesetz Anwendung.
Die Kirchen haben ein verfassungsrechtlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht, wonach sie die eigenen Angelegenheiten selbst regeln können.
Auf dieser Grundlage haben die Kirchen eigene Regelungen für die aktive Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten erlassen.
Im Bistum Trier handelt es sich hierbei um die Ordnung für Mitarbeitervertretungen im Bistum Trier (Mitarbeitervertretungsordnung – MAVO).
Weiterlesen: Über die Gesamtmitarbeitervertretung des Bistums Trier