Die Gesamt-MAV begrüßt die Neufassung der Grundordnung, in der der bedrohliche Begriff der Loyalitätsobliegenheiten gestrichen wurde.
Durch die Reform der Grundordnung ist es nunmehr möglich, dass Mitarbeitende des Bistums grundsätzlich offen und ohne Scheu zu ihrer privaten Lebensgestaltung stehen können. Belange des Beziehungslebens und der Intimsphäre werden erstmalig als private Angelegenheit der Mitarbeitenden anerkannt. Das bedeutet, dass der kirchliche Arbeitgeber Pluralität und Diversität seiner Mitarbeitenden akzeptiert.
Hinzu kommt, dass der Dienstgeber durch die Neuregelung in die Pflicht genommen ist, das katholische Profil in den Einrichtungen zu stärken und den christlichen Ansatz inhaltlich zu leben.
Als Vertretung aller Mitarbeitenden des Bistums erwarten wir, dass die in Pressemitteilungen formulierte Aussage: “Die einzige Bedingung sei eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums” (Zeit online, 22.11.2022, Quelle dpa) genauso arbeitsrechtlich umgesetzt wird.