Folgende Pressemitteilung hat die Gesamt-MAV heute herausgegeben:

PRESSEMITTEILUNG 

 

Verhandlung vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht Mainz 

Recht der Mitarbeitervertretungen zur Veröffentlichung von Pressemitteilungen 

Trier, 1. September 2014 

Hiermit informieren wir Sie über die Verhandlung vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht Mainz am Dienstag, den 09.09.2014 um 10.30 Uhr, zur Klärung der Frage, ob die Gesamt-Mitarbeitervertretung des Bistums Trier ein Recht zur Veröffentlichung einer Pressemitteilung hat (AZ: KAG Mainz M 20/14 Tr). 

Im Verfahren zur einstweiligen Verfügung ist der Kläger (Bistum Trier) unterlegen.

Die Entscheidung ist veröffentlicht unter 

www.bistummainz.de/einrichtungen/arbger/urteile.html 

(AZ: KAG Mainz M 17/14 Tr -ewVfg- vom 28.04.2014).