Stellungnahme der Gesamtmitarbeitervertretung des Bistums Trier

zu den Entscheidungen des Bischofs

im Hinblick auf die Klärungsprozesse

im Rahmen des Kostensenkungsprozesses

Die Gesamtmitarbeitervertretung des Bistums Trier (GesMAV) nimmt zu den am 02. März in Trier veröffentlichten Entscheidungen des Bischofs als Folge des Kostensenkungsbeschlusses aus dem Jahr 2010 wie folgt Stellung:

Die GesMAV lehnt die vom Bischof getroffenen Entscheidungen in wesentlichen Teilen ab. Sie bedauert, dass es ihr trotz intensiv geführter Gesprächen und dem am Dienstag, 28.02.12, geführten Einigungsgespräch im Rahmen des mitarbeitervertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens nicht gelungen ist, den Dienstgeber von seinen Positionen abzubringen.

Die seit 15 Monaten geführten Klärungsprozesse, an denen der Generalvikar die Gesamt-MAV ausdrücklich nicht beteiligen wollte, waren in ihren Ergebnissen so zementiert, dass die dazu vorgebrachten Einwendungen der gewählten Mitarbeitervertreter augenscheinlich kein Gehör mehr finden konnten. Einzig dem teilweise Abrücken von weiteren Schließungsentscheidungen, z.B. im Hinblick auf das Cafe Exodus in Saarbrücken, können positive Aspekte abgewonnen werden.

Die Gesamt-MAV bleibt – nach intensiver Analyse der Wirtschaftsdaten des Bistums Trier – bei ihrer schon 2010 vorgetragenen Position, dass der gesamte Kostensenkungsprozess in diesem Umfang nicht notwendig ist. Einsparungen wären auch durch andere Maßnahmen zu erreichen. So werde allein durch Verrentungen und Neueinstellungen nach dem neuen Tarifsystem bis zum Jahr 2015 ca. 1,5 Millionen Euro und durch Rückgang des pastoralen Personals rund 4 Millionen Euro eingespart.

Die Gesamt-MAV stellt fest, dass die prognostizierten Defizitzahlen des Bistums in keinem der letzten Jahre eingetroffen sind. Allein in den Jahren 2009 und 2010, die finanziell gesehen sicherlich als krisenhafte Jahre aufgrund weltwirtschaftlicher Verwerfungen und hoher Austrittszahlen aus der Kirche anzusehen sind, war das Rechnungsergebnis des Bistums insgesamt um rund 42 Millionen Euro besser als geplant.

Aufgrund solcher unsicheren Prognosen und auf Grundlage der soliden finanziellen Ausstattung des Bistums müssen alle Entscheidungen zum Kostensenkungsbeschluss und dessen Folgen als strategische und politische Entscheidungen des Bischofs gewertet werden.

Aus Sicht der Gesamt-MAV ist konkret die Schließung der Katholischen Akademie nicht nachvollziehbar. Die angedachte Neuausrichtung der Erwachsenenbildung ist genau so gut mit einer Modifizierung der bisherigen Akademiearbeit und dem jetzt dort vorhandenen Personal zu realisieren. Statt mit den Mitarbeitern der Akademie in einen entsprechenden Qualifizierungsprozess einzutreten wird eine anerkannte Bildungsinstitution geschlossen und das dort vorhandene Personal mit einer beruflich unklaren Zukunft konfrontiert, insbesondere auch deshalb, weil der Dienstgeber es bis dato versäumt hat, einen Personaleinsatz- und –förderungsplan zu entwickeln.

Die im Jugendbereich beschlossenen Veränderungen implizieren möglicherweise arbeitsrechtliche und mitarbeitervertretungsrechtliche Fragestellungen, die der Dienstgeber im Einigungsgespräch am vergangenen Dienstag nicht beantworten konnte. Es ist aus Sicht der Gesamt-MAV zu befürchten, dass es hier durchaus zu Veränderungen für die Mitarbeiterschaft kommen kann, deren Ausmaß noch nicht abzusehen ist.

Auch im Bereich der Zusammenlegung von Dekanaten kritisiert die Gesamt-MAV, dass man dies zwar von Seiten des Bischofs beschlossen hat, die Konsequenzen für die Mitarbeiterschaft aber noch nicht bedacht wurden. Hier geht es ganz konkret um die Frage von Stellenabbau, Freisetzung und Kompensierung wirtschaftlicher Nachteile für die Bistumsmitarbeiter.

Da bereits in der Sitzung am Dienstag zwischen Generalvikar und Gesamt-MAV abzusehen war, dass der Dienstgeber den Einwendungen der Mitarbeitervertreter nicht Rechnung tragen wird, hat die GesMAV das Bistum mit Nachdruck dazu aufgefordert, dass umgehend intensive Gespräche mit den von Schließung und Fusion betroffenen Mitarbeitern zu führen sind, mit dem Ziel, diesen Weiterbeschäftigungen zu ermöglichen und die Zeit bis zur Schließung der Einrichtung für Qualifizierungsmaßnahmen zu nutzen.

Dies sagte der Generalvikar der Gesamt-MAV zwischenzeitlich schriftlich zu.

Weiterhin wurde zwischen den beteiligten Parteien vereinbart, dass unverzüglich Verhandlungen zu einem Sozialplan zu führen sind. Die Gesamt-MAV vertritt hier die Position, dass die strategischen und politischen Entscheidungen des Bischofs angesichts der komfortablen Kassenlage des Bistums nicht zu Lasten der Mitarbeiterschaft gehen dürfen.

Die Gesamt-MAV wird sich weiterhin dafür einsezten, dass es nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommen wird. Es bleibt aber festzustellen, dass der gesamte Prozess in der Mitarbeiterschaft massive Verunsicherungen und große Ängste ausgelöst hat.

Inzwischen wurde der Gesamt-MAV durch den Generalvikar auch schriftliche mitgeteilt, dass er keine der Einwendung der Gesamt-MAV berücksichtigt. Somit sind die Entscheidungen des Bischofs im Rahmen des Kostensenkungsprozesses explizit gegen den Willen der Mitarbeiterschaft getroffen worden.

Die Gesamtmitarbeitervertretung des Bistums Trier vertritt die rund 2700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Einrichtungen des Bistums Trier beschäftigt sind.