Stellungnahme der Gesamt-MAV zur Selbstverpflichtungserklärung des Generalvikars von Trier, Dr. Ulrich Graf von Plettenberg, vom 17. Februar 2022:

Wir beziehen uns auf die Aussetzung der Grundordnung in den beiden Punkten, die sich mit dem Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe bzw. einer Wiederheirat bei bestehender gültiger kirchlicher Ehe befassen. Für den Kirchlichen Dienst bedeutet dies, dass es zu keinen arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wie z.B. einer Kündigung, in diesen Fällen kommen wird. Die Selbstverpflichtung gilt, bis eine neue Grundordnung erlassen wird. 

Wir als Gesamt-Mitarbeitervertretung begrüßen diese deutliche Positionierung des Generalvikars sehr und hoffen, dass die neue Grundordnung zeitnah und entsprechend angepasst wird, so dass alle Mitarbeitenden ihre Lebensführung frei und ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen in unserer Kirche wählen können. 

Wir schließen uns der Stellungnahme der Sonder-Mitarbeitervertretung des Bistums Trier an.

Hier der Link zur Stellungnahme der Sonder-Mitarbeitervertretung: https://www.somav-trier.de/