Am Freitag, den 17.07.2015, wird der Kirchliche Arbeitsgerichtshof (KAGH) in Bonn über die vom Bistum Trier eingelegte Revision gegen das Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichts (KAG) in Mainz vom 04. November 2014 entscheiden.

In seinem Urteil hatte das KAG klar gestellt, dass eine MAV berechtigt ist, in bestimmten Situationen Pressemitteilungen zu veröffentlichen. Dies wird vom Bistum Trier weiterhin bestritten.

Der KAGH wird die hier streitige Rechtsfrage letztinstanzlich entscheiden.

Die öffentliche Verhandlung findet im Collegium Albertinum, Adenauerallee 19, 53111 Bonn um 11.45 Uhr statt.