In der Revisionsklage des Bistums Trier gegen die Gesamt-MAV hat der Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs (KAGH) in Bonn noch kein Urteil verkündet. Vielmehr hat das Gericht dem Bistum Trier nahe gelegt, die Revision zurückzuziehen. Dafür ist dem Bistum eine Bedenkzeit bis zum 30.09.15 eingeräumt worden.

Falls das Bistum diesem Vorschlag nicht folgen sollte, wird der KAGH ein Urteil verkünden.