Trotz jahrelanger Auseinandersetzungen und Diskussionen konnte die Gesamt-MAV die verbindliche Einführung des Mitarbeitergesprächs durch den Dienstgeber nicht verhindern.

 

In vorangegangenen Anhörungs- und Mitberatungsverfahren hatte die Gesamt-MAV ihre Bedenken und Einwendungen gegen die Einführung des Mitarbeitergesprächs massiv vertreten. Insbesondere hatte sich die Gesamt-MAV gegen die verbindliche Einführung des Mitarbeitergesprächs gewehrt, weil die grundlegenden Voraussetzungen für die Einführung wie

 

-   angstfreies und offenes Klima im Betrieb

 

-   Vorgesetzte werden zu Partnern und Beratern

 

nach wie vor nicht überall vorliegen.

 

Aufgrund dieser Argumentation wurde das Mitarbeitergespräch zunächst auf zwei Jahre zur Probe und auf freiwilliger Basis eingeführt. Die anschließend durchgeführte Befragung der Mitarbeiter/innen hat u. a. ergeben, dass zwar 86 % der Mitarbeiter/innen sich für die freiwillige Weiterführung des Mitarbeitergesprächs, jedoch nur 35 % der Mitarbeiter/innen sich gegen die verbindliche Teilnahme am Mitarbeitergespräch ausgesprochen haben (die Rücklaufquote der Evaluation lag bei unter 50 %). Der Dienstgeber sah sich darin bestärkt, das Mitarbeitergespräch nun verbindlich einzuführen (siehe Kirchliches Amtsblatt vom 1. Januar 2011, Nr. 5).

 

Die Gesamt-MAV hat im Beteiligungsverfahren ihre Bedenken und Einwendungen erneut eingebracht und weiterhin gefordert, das Mitarbeitergespräch nur auf freiwilliger Basis fortzuführen. Sie konnte die Entscheidung des Dienstgebers jedoch leider nicht verhindern, das Mitarbeitergespräch verpflichtend einzuführen.

 

Daher werden sich die Mitarbeiter/innen in den betroffenen Einrichtungen (Bischöfliches Generalvikariat sowie die weiteren Dienststellen der Einrichtungen I, II, III, IV und V (für die Dekanatssekretär/innen sind die Mitarbeitergespräche bis zu einer Neuregelung ausgesetzt) gemäß den Ausführungsbestimmungen zu § 2 Absatz 2 der MAVO) darauf einstellen müssen, demnächst vom Vorgesetzten eine Einladung zum Mitarbeitergespräch zu erhalten. Die Gesamt-MAV möchte dazu folgende Hinweise geben:

 

1.) Die Mitarbeiter/innen sollen sich den Leitfaden vom 15.12.2010 zur Durchführung des Mitarbeitergesprächs im Vorfeld sorgfältig durchlesen.

 

2.) Sollte es Konflikte oder Schwierigkeiten mit dem Vorgesetzten geben, die das Führen eines Mitarbeitergesprächs erschweren oder aus Sicht des Betroffenen unmöglich machen, können sich die Mitarbeiter/innen an das Beschwerdemanagement im Strategiebereich 1.3 (Frau Elisabeth Feils-Endres) wenden. Die weitere Vorgehensweise ist unter Ziffer 5 der Richtlinie sowie im Leitfaden geregelt.

 

3.) Die Gesamt-MAV macht darauf aufmerksam, dass Zielvereinbarungen, die am Schluss des Mitarbeitergespräches getroffen werden sollen, nur freiwillig getroffen werden können. Kein Mitarbeiter und keine Mitarbeiterin kann gegen seinen/ihren Willen gezwungen werden, Zielvereinbarungen zu treffen. Dies ist auch ausdrücklich im Leitfaden dokumentiert. Nur wenn Zielvereinbarungen getroffen wurden, ist ein Protokoll zu erstellen. Ansonsten sieht die Richtlinie kein Gesprächsprotokoll vor (siehe Ziffer 4 der Richtlinie).

 


Die Gesamt-MAV bittet darum, Probleme bei der Umsetzung und Durchführung des Mitarbeitergesprächs dem Gremium oder den örtlichen MAVen zurückzumelden.