INFO 12/2008 der Gesamt-MAV zu Regelungen in der neuen KAVO

 

In einem Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums vom 10.11.2008 setzt der Dienstgeber die neuen Regelungen um.

 

Rahmenzeit

 

Der Dienstgeber legt laut KAVO die Rahmenzeit fest. Die Rahmenzeit umfasst bis zu 12 Stunden und liegt im Zeitraum von 6.00 – 22.00 Uhr. Für die verschiedenen Einrichtungen des Bistums werden Rahmenzeiten unterschiedlich festgelegt. Diese Festlegung wurde notwendig um zuschlagspflichtige Überstunden ermitteln zu können. Im Gegensatz zum öffentlichen Dienst sieht die Mitarbeitervertretungsordnung hier keine Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretungen vor.

 

Sollarbeitszeit

 

Die Sollarbeitszeit umfasst die tägliche Stundenanzahl von Arbeitzeit. Laut KAVO gibt es keine Regelung, dass diese innerhalb der Rahmenzeit liegen muss. Nach dem Schreiben von Herrn Prälat Dr. Holkenbrink bleibt es bis zum 31.12.2008 bei den bisher festgelegten Arbeitszeiten.

 

Zum 1.1.2009 sollen die Vorgesetzten mit den jeweiligen Kolleginnen und Kollegen auf der Grundlage der bisherigen Verteilung der Arbeitszeit individuelle Lösungen zur Anpassung an die 39 Stunden-Woche finden. Individuell bedeutet in Absprache und mit dem Einverständnis der Kollegin, des Kollegen.

 

Da es sich hierbei um eine Veränderung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit handelt, sind die jeweiligen Mitarbeitervertretungen entsprechend den Regelungen der Mitarbeitervertretungsordnung zu beteiligen. Sie hat ein Zustimmungsrecht zu jeder Veränderung der Arbeitszeit. Bezüglich der schwerbehinderten oder gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen ist jeweils die zuständige Schwerbehindertenvertretung entsprechend zu beteiligen. 

 

 

 

Voraussetzungen für Zeitzuschläge bei Überstunden

 

Folgende Voraussetzungen müssen für die Berechnung von Zeitzuschlägen bei Überstunden erfüllt sein:

 

- Erbrachte Arbeitsleistung außerhalb der festgesetzten Rahmenzeit

 

- Anordnung des Dienstgebers

 

- Erbrachte Arbeitsleistung über 38,5 bzw. ab 1.1.2009 39 Stunden hinaus (gilt auch für Teilzeitbeschäftigte)

 

 

Durchführung des Zustimmungsverfahrens

 

Alle Vorgesetzten wurden aufgefordert die neu gefundenen täglichen Sollarbeitszeiten zur Anpassung an die 39-Stunden-Woche an die Abteilung Personalverwaltung mitzuteilen. Genau hier setzt das Beteiligungsverfahren der Mitarbeitervertretung ein. Aufgrund der Fülle der zu verändernden Arbeitszeiten ist das Beteiligungsverfahren bis zum 31.12.2008 nicht durchführbar. Deshalb hat die Gesamt-Mitarbeitervertretung mit Herrn Prälat Dr. Holkenbrink vereinbart, dass die ab 1.1.2009 vereinbarten neuen Arbeitszeiten vorläufig sind bis die jeweils zuständigen Mitarbeitervertretungen zugestimmt haben.

 

Teilzeitbeschäftigte mit einem stundenmäßig festgelegten Beschäftigungsumfang können auf Antrag (Frist bis 31. März 2009) die Stundenzahl so aufstocken, dass keine Entgeltminderung eintritt.

 

Wird kein Antrag gestellt, stellt die bisher festgelegte Arbeitszeit auch nach dem 1.1.2009 die Sollarbeitszeit dar.

 

Beschäftigte, die im BAT bleiben, sowie Beschäftigte, die sich ab dem 01.12.2008 in einer Altersteilzeitarbeit befinden, behalten die 38,5-Stunden-Woche.

 

Bei der Anpassung der Sollarbeitszeit ist bezüglich der schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen die behindertengerechte Gestaltung der Arbeitszeit zu berücksichtigen.