Die Gesamt-Mitarbeitervertretung des Bistums Trier wurde am 11. September 2014 vom Kirchlichen Arbeitsgericht Mainz per Telefax darüber informiert, dass vom Dienstgeber Bistum Trier der am 09. September geschlossenen Vergleich zur Frage, ob die Gesamt-Mitarbeitervertretung ein Recht zur Veröffentlichung von Pressemitteilungen hat, widerrufen wurde (AZ: KAG Mainz M 20/14 Tr bzw. KAG Mainz M 17/14 -ewVfg- vom 28.04.2014).

Das Kirchliche Arbeitsgericht hatte folgenden Vergleich vorgeschlagen: Die Pressemitteilung der Gesamt-MAV vom 25.03.2014 kann bis zum 30.09.2014 auf der Homepage der Gesamt-MAV bleiben, danach muss sie ersatzlos entfernt werden. Die Dienstgeberseite lässt im Gegenzug die Klage fallen.

Da der Vergleich dienstgeberseitig nicht angenommen wurde, muss das Gericht nun ein Urteil fällen.

Der Termin für die Verkündung eines Urteils wurde zwischenzeitlich vom Gericht für Dienstag, 04. November 2014, um 10.30 Uhr in Mainz festgesetzt.