In der KAVO gibt es eine spezielle Arbeitszeitregelung für Hausmeister im Anhang (a) zu § 11 KAVO.

 

- Die Summe aus den faktorisierten Bereitschaftszeiten und der Vollarbeitszeit darf die Arbeitszeit nach § 11 Abs. 1 (z.Zt. 39 Std./Woche) nicht

  überschreiten.

 

- Die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten darf durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.

 

- Bereitschaftszeiten sind die Zeiten, in denen sich der Hausmeister am Arbeitsplatz oder einen anderen vom Dienstgeber bestimmten Stelle

  (das kann beispielsweise auch die Hausmeisterwohnung sein) zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbständig,

  ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen und in denen die Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen.

 

- Bereitschaftszeiten werden zur Hälfte als Arbeitszeit gewertet (faktorisiert).

 

- Bereitschaftszeiten werden innerhalb von Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit nicht gesondert ausgewiesen.

 

 

Beispiel bei einer 5-Tage-Woche:

 

9,6 Stunden/Tag Präsenzpflicht, davon 6 Std. effektive Arbeit und 3,6 Std. Bereitschaft (die Hälfte davon, sprich 1,8 Std. sind in seinem Grundgehalt  vergütet: 6 + 1,8 = 7,8 x 5 = 39 Std./Woche).

 

D.h. für eine normale Hausmeisterwoche also: 30 Std. Arbeitszeit + 18 Std. Bereitschaft = 48 Stunden/Woche.

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Pause kann nicht während der Bereitschaftszeit genommen werden, daher muss pro Tag die Pausenzeit dazu addiert werden.

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit müssen festgelegt werden, beispielsweise Beginn 7.00 Uhr + 6 Std. Arbeitszeit + 3,6 Std. Bereitschaftszeit + 0,5 Std. Pause, ergibt Ende der Anwesenheitspflicht an der Schule um 17.06 Uhr.

 

Ein Hausmeistereinsätze am Abend (z. B. Schließdienste) liegt dann außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit. In diesen Fällen müsste der Dienstplan entsprechend geändert werden und z. B. die Mittagspause entsprechend verlängert werden.

 

Einsätze z. B. zum Schneeräumen am Wochenende oder außerhalb der festgelegten Präsenzzeit fallen unter Mehrarbeiten.