INFO 08/2008 der Gesamt-MAV

 

Das Mitarbeitergespräch als verbindliches Führungsinstrument ist seit 1998 immer wieder von Bistumsseite ins Gespräch gebracht worden. Zunächst wurde es als Projekt für die Dauer von zwei Jahren eingeführt. Erste Erfahrungen konnten so gesammelt werden.

 

2002 wurde es dann als verbindliches Führungsinstrument eingeführt, zunächst aber nur auf der Leitungsebene. Dem Bestreben des Dienstgebers, das Mitarbeitergespräch darüber hinaus auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erstrecken, wurde jedoch von der Gesamt-MAV widersprochen.

 

Auf Grund von negativen Erfahrungen, die der Gesamt-MAV von betroffenen Mitarbeitern zurückgemeldet wurden, war der Versuch des Dienstgebers im Frühjahr 2005, das Mitarbeitergespräch auf allen Ebenen einzuführen, auf Grund der Einwendungen der Gesamt-MAV vom Generalvikar wieder aufgegeben worden.

 

Nun gibt es einen erneuten Vorstoß des Dienstgebers, das Mitarbeitergespräch generell einführen zu wollen.

 

In dem daraufhin eingeleiteten Beteiligungsverfahren hat die Gesamt-MAV sich gegen die Einführung ausgesprochen und entsprechende Einwendungen erhoben. Es wurde u.a. geltend gemacht, dass die Voraussetzungen für die Einführung wie

 

- angstfreies und offenes Klima im Betrieb, - Vorgesetzte werden zu Partnern und Beratern, - Zielvereinbarungen werden weder direkt noch indirekt

 

erzwungen, - aus Zielvereinbarungen dürfen keine rechtliche

 

Sanktionen erwachsen, nicht vorliegen.

 

Des Weiteren waren für die Gesamt-MAV bestimmte Punkte im Kontext mit der Einführung des Mitarbeitergespräch nicht klar genug geregelt, wie etwa die Frage, was passiert in einem Konfliktfall, wenn der Mitarbeiter das Gespräch mit seinem Vorgesetzen nicht führen möchte. Auch die Unterscheidung zu anderen Gesprächsformen (wie Dienstgespräch, Planungsgespräch und ähnliches) ist im Vorfeld nicht deutlich gemacht worden.

 

In dem Einigungsgespräch mit dem Generalvikar hat die Gesamt-MAV ihre Position noch einmal deutlich gemacht und dabei insbesondere darauf bestanden, dass das Mitarbeitergespräch nicht als verbindliches Instrument eingeführt wird.

 

Nach intensiver und konstruktiver Diskussion wurde sich darauf verständigt, das Mitarbeitergespräch – anders als vom Dienstgeber beabsichtigt – auf zwei Jahre zur Probe einzuführen.

 

Das heißt: das Führen des Mitarbeitergespräches mit der Vorgesetzen/dem Vorgesetzten ist freiwillig!!!

 

Keine Mitarbeiterin, kein Mitarbeiter muss dieses Mitarbeitergespräch führen. Er kann ein entsprechendes Ansinnen ihres/seines Vorgesetzten ablehnen ohne irgendwelche Nachteile befürchten zu müssen.

 

Für Fragen zum Mitarbeitergespräch stehen die Mitglieder der Gesamt-MAV zur Verfügung.

 

Dort wo es Schwierigkeiten gibt, bittet die Gesamt-MAV dies unmittelbar ihr mitzuteilen.

 

Nach der zweijährigen Testphase wird geschaut, ob das Mitarbeitergespräch angenommen wurde und ob es die Erwartungen erfüllt hat. Falls anschließend an diesem Führungsinstrument festgehalten werden sollte, wird der Dienstgeber ein erneutes Beteiligungsverfahren mit der Gesamt-MAV durchführen.