Die Gesamtschwerbehindertenvertretung (Gesamt-SBV) im Bistum Trier wird gewählt von den Schwerbehindertenvertretungen von Dienststellen oder Zusammenfassungen von Dienststellen, sofern eine Gesamtmitarbeitervertretung (Gesamt-MAV) besteht.

Die Gesamt-SBV vertritt die Interessen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten in der Gesamt-MAV und in allen Dienststellen, die keine eigene Schwerbehindertenvertretung (SBV) gewählt haben. Sie ist also zuständig für alle schwerbehinderten Mitarbeiter und Gleichgestellte, auch leitende Angestellte.

Die besonderen Rechte schwerbehinderter Menschen und die Beteiligungsrechte der SBV haben ihre Grundlage vor allem im Sozialgesetzbuch neuntes Buch (SGB IX) und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Insbesondere das Zusammenwirken der SBV mit der MAV, und die auf Arbeitnehmervertretungsrechte bezogenen Rechte der SBV sind in der MAVO geregelt.

Dabei gilt das SGB IX vorrangig, es sei denn die MAVO regelt günstiger:

„Die Bestimmungen der §§ 94 bis 99 SGB IX sind zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften, die  von der kirchlichen Mitarbeitervertretungsordnung nicht verdrängt werden. Etwaige im Vergleich zu §§ 94 bis 99 SGB IX geltende günstigere Regelungen in § 52 MAVO gelten in kirchlichen Einrichtungen bzw. Dienststellen, die unter den Geltungsbereich der MAVO fallen.“ (Bleistein/Thiel, Kommentar zur Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung MAVO, 5. Auflage § 52 Rn. 20)

Kontaktadresse Gesamtschwerbehindertenvertreter Bistum Trier:

Bernhard Löhle

Dienststelle: Evang.-kath. Telefonseelsorge Saar – Beratungsstelle

Pfarrer Bungarten Straße 49

66115 Saarbrücken

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