Entgegen der Mitteilung des Dienstgebers im Portal des Bistums Trier ist die Gesamtmitarbeitervertretung weiterhin der Auffassung, zur Abwehr von Nachteilen Urlaubsansprüche aus 2011 unter Bezugnahme des BAG-Urteils (AZ 9 AZR 529/10) kurzfristig schriftlich geltend zu machen. Ein entsprechendes Formular ist angehangen.