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Die Gesamt-MAV hat im Zuge des Kostensenkungsprozesses dem Generalvikar Dr. Holkenbrink unmittelbar - am 27. März 2012 - einen Entwurf für einen Sozialplan für die vom Klärungsprozess vom 02. März 2012 betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgelegt.

Für eine erste Verhandlungsrunde hat der Dienstgeber der Gesamt-MAV nun den 18. Juni 2012 angeboten.

Nach diesem Termin werden wir auf der Homepage über mögliche Ergebnisse weiter berichten.

Entgegen der Mitteilung des Dienstgebers im Portal des Bistums Trier ist die Gesamtmitarbeitervertretung weiterhin der Auffassung, zur Abwehr von Nachteilen Urlaubsansprüche aus 2011 unter Bezugnahme des BAG-Urteils (AZ 9 AZR 529/10) kurzfristig schriftlich geltend zu machen. Ein entsprechendes Formular ist angehangen.

Als Serviceleistung befindet sich im Anhang ein Formular zur Geltendmachung der Urlaubsansprüche in 2011 für all diejenigen, die bisher durch eine altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer benachteiligt sind. 

Stellungnahme der Gesamtmitarbeitervertretung des Bistums Trier

zu den Entscheidungen des Bischofs

im Hinblick auf die Klärungsprozesse

im Rahmen des Kostensenkungsprozesses

Die Gesamtmitarbeitervertretung des Bistums Trier (GesMAV) nimmt zu den am 02. März in Trier veröffentlichten Entscheidungen des Bischofs als Folge des Kostensenkungsbeschlusses aus dem Jahr 2010 wie folgt Stellung:

Die GesMAV lehnt die vom Bischof getroffenen Entscheidungen in wesentlichen Teilen ab. Sie bedauert, dass es ihr trotz intensiv geführter Gesprächen und dem am Dienstag, 28.02.12, geführten Einigungsgespräch im Rahmen des mitarbeitervertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens nicht gelungen ist, den Dienstgeber von seinen Positionen abzubringen.

Die seit 15 Monaten geführten Klärungsprozesse, an denen der Generalvikar die Gesamt-MAV ausdrücklich nicht beteiligen wollte, waren in ihren Ergebnissen so zementiert, dass die dazu vorgebrachten Einwendungen der gewählten Mitarbeitervertreter augenscheinlich kein Gehör mehr finden konnten. Einzig dem teilweise Abrücken von weiteren Schließungsentscheidungen, z.B. im Hinblick auf das Cafe Exodus in Saarbrücken, können positive Aspekte abgewonnen werden.

Die Gesamt-MAV bleibt – nach intensiver Analyse der Wirtschaftsdaten des Bistums Trier – bei ihrer schon 2010 vorgetragenen Position, dass der gesamte Kostensenkungsprozess in diesem Umfang nicht notwendig ist. Einsparungen wären auch durch andere Maßnahmen zu erreichen. So werde allein durch Verrentungen und Neueinstellungen nach dem neuen Tarifsystem bis zum Jahr 2015 ca. 1,5 Millionen Euro und durch Rückgang des pastoralen Personals rund 4 Millionen Euro eingespart.

Die Gesamt-MAV stellt fest, dass die prognostizierten Defizitzahlen des Bistums in keinem der letzten Jahre eingetroffen sind. Allein in den Jahren 2009 und 2010, die finanziell gesehen sicherlich als krisenhafte Jahre aufgrund weltwirtschaftlicher Verwerfungen und hoher Austrittszahlen aus der Kirche anzusehen sind, war das Rechnungsergebnis des Bistums insgesamt um rund 42 Millionen Euro besser als geplant.

Aufgrund solcher unsicheren Prognosen und auf Grundlage der soliden finanziellen Ausstattung des Bistums müssen alle Entscheidungen zum Kostensenkungsbeschluss und dessen Folgen als strategische und politische Entscheidungen des Bischofs gewertet werden.

Aus Sicht der Gesamt-MAV ist konkret die Schließung der Katholischen Akademie nicht nachvollziehbar. Die angedachte Neuausrichtung der Erwachsenenbildung ist genau so gut mit einer Modifizierung der bisherigen Akademiearbeit und dem jetzt dort vorhandenen Personal zu realisieren. Statt mit den Mitarbeitern der Akademie in einen entsprechenden Qualifizierungsprozess einzutreten wird eine anerkannte Bildungsinstitution geschlossen und das dort vorhandene Personal mit einer beruflich unklaren Zukunft konfrontiert, insbesondere auch deshalb, weil der Dienstgeber es bis dato versäumt hat, einen Personaleinsatz- und –förderungsplan zu entwickeln.

Die im Jugendbereich beschlossenen Veränderungen implizieren möglicherweise arbeitsrechtliche und mitarbeitervertretungsrechtliche Fragestellungen, die der Dienstgeber im Einigungsgespräch am vergangenen Dienstag nicht beantworten konnte. Es ist aus Sicht der Gesamt-MAV zu befürchten, dass es hier durchaus zu Veränderungen für die Mitarbeiterschaft kommen kann, deren Ausmaß noch nicht abzusehen ist.

Auch im Bereich der Zusammenlegung von Dekanaten kritisiert die Gesamt-MAV, dass man dies zwar von Seiten des Bischofs beschlossen hat, die Konsequenzen für die Mitarbeiterschaft aber noch nicht bedacht wurden. Hier geht es ganz konkret um die Frage von Stellenabbau, Freisetzung und Kompensierung wirtschaftlicher Nachteile für die Bistumsmitarbeiter.

Da bereits in der Sitzung am Dienstag zwischen Generalvikar und Gesamt-MAV abzusehen war, dass der Dienstgeber den Einwendungen der Mitarbeitervertreter nicht Rechnung tragen wird, hat die GesMAV das Bistum mit Nachdruck dazu aufgefordert, dass umgehend intensive Gespräche mit den von Schließung und Fusion betroffenen Mitarbeitern zu führen sind, mit dem Ziel, diesen Weiterbeschäftigungen zu ermöglichen und die Zeit bis zur Schließung der Einrichtung für Qualifizierungsmaßnahmen zu nutzen.

Dies sagte der Generalvikar der Gesamt-MAV zwischenzeitlich schriftlich zu.

Weiterhin wurde zwischen den beteiligten Parteien vereinbart, dass unverzüglich Verhandlungen zu einem Sozialplan zu führen sind. Die Gesamt-MAV vertritt hier die Position, dass die strategischen und politischen Entscheidungen des Bischofs angesichts der komfortablen Kassenlage des Bistums nicht zu Lasten der Mitarbeiterschaft gehen dürfen.

Die Gesamt-MAV wird sich weiterhin dafür einsezten, dass es nicht zu betriebsbedingten Kündigungen kommen wird. Es bleibt aber festzustellen, dass der gesamte Prozess in der Mitarbeiterschaft massive Verunsicherungen und große Ängste ausgelöst hat.

Inzwischen wurde der Gesamt-MAV durch den Generalvikar auch schriftliche mitgeteilt, dass er keine der Einwendung der Gesamt-MAV berücksichtigt. Somit sind die Entscheidungen des Bischofs im Rahmen des Kostensenkungsprozesses explizit gegen den Willen der Mitarbeiterschaft getroffen worden.

Die Gesamtmitarbeitervertretung des Bistums Trier vertritt die rund 2700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Einrichtungen des Bistums Trier beschäftigt sind.

Gemeinsame Erklärung von Generalvikar und Gesamt-Mitarbeitervertretung zum Beteiligungsverfahren im Rahmen der Kostensenkungsmaßnahmen des Bistums Trier

    

Herr Generalvikar Dr. Holkenbrink hat am 24. Januar 2012 die Gesamt-Mitarbeitervertretung (Gesamt-MAV) über die Arbeitsergebnisse der im Kostensenkungsbeschluss von 2010 enthaltenen Klärungsprozesse informiert.

Mit Datum vom 7. Februar 2012 hat der Generalvikar das in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) vorgeschriebene Beteiligungsverfahren mit der Gesamt-MAV eingeleitet. Diese hat nun die Aufgabe, die vorgelegten Informationen auszuwerten und im Hinblick auf die Auswirkungen für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beraten. Dabei verfolgt sie das Ziel, die Konsequenzen aus den geplanten Personalmaßnahmen nach Möglichkeit abzuwenden oder bestmöglich abzumildern.

Im eingeleiteten Beteiligungsverfahren, das die MAVO vorsieht, haben Dienstgeber- und Dienstnehmerseite ihre jeweilige Aufgabe, die es gegenseitig ernst zu nehmen gilt. Erst mit Abschluss dieses Verfahrens können verbindliche Ergebnisse veröffentlicht, geplant und umgesetzt werden.

Die Gesamtmitarbeitervertretung des Bistums Trier (GesMAV) wurde am 26.10.10 zu Beginn ihrer Sitzung vom Generalvikar über den Beschluss zur Kostensenkung „Finanzieren und Investieren“ in Kenntnis gesetzt.

In einer ersten Bewertung äußerte sich das Gremium zufrieden damit, dass der nun vorgelegte Beschluss den schon im Sommer getätigten Forderungen der GesMAV nachkommt, sich nun in aller Ruhe mit den veränderten finanziellen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Die GesMAV sieht sich in ihrer Position bestätigt, dass die aktuellen Haushaltszahlen kein übereilte Schließungsmaßnahmen notwendig machen, da sich die Ergebniszahlen des Bistums für das Jahr 2009 besser als zunächst prognostiziert darstellen.

Insbesondere begrüßt die GesMAV die Aussage des Bischofs, dass auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet werden soll. Gleichzeitig bekräftigt das Gremium sein Angebot an den Generalvikar, sich weiterhin konstruktiv in die anstehenden Klärungsprozesse einzubringen.

Die Gesamt-Mitarbeitervertretung des Bistums Trier vertritt die rund 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Einrichtungen des Bistums Trier beschäftigt sind.

Gesamt-MAV fordert den Kostensenkungsprozess sofort auszusetzen

Trier, 22. Juni 2010

Die Gesamt-Mitarbeitervertretung des Bistums Trier (Gesamt-MAV) hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit den vom Bistum vorgelegten Zahlenwerken wie z. B. Haushaltsplan, Eröffnungsbilanz 2009, Stellenplan oder Personalprognosen auseinandergesetzt. In ihrer Gesamtbewertung ist die Gesamt-MAV in ihrer Sitzung am 22. Juni in Trier zu dem Schluss gekommen, dass das vorliegende Datenmaterial den „Verbindlichen Entwurf zur Kostensenkung im Bistum Trier 2010“ in keiner Weise rechtfertigt.

Die vom Bistum vorgelegte Begründung für die Höhe des Sparvolumens stützt sich derzeit auf eine Vielzahl von Hypothesen und ist nicht durch gesicherte Fakten belegt.

Die Notwendigkeit des Einsparens von 40 Millionen Euro wird begründet mit dem für das Haushaltsjahr 2009 prognostizierten Defizits. Es liegt derzeit aber noch kein Jahresabschluss vor, so dass das tatsächliche Defizit des Haushaltsjahres 2009 bisher nicht konkret bekannt ist. Die Zahlen für das wohl seit langem schlechteste Wirtschaftsjahr liegen nach eigener Aussage des Generalvikars Dr. Georg Holkenbrink wesentlich unter den Befürchtungen bei nur ca. 10 Millionen Euro. Für die weitere Finanzplanung geht man weiterhin von 30 Millionen Euro Defizit aus, obwohl sich mittlerweile die Wirtschaftssituation deutlich gebessert hat (Stabilisierung des Arbeitsmarkts, Erhöhung des Steueraufkommens).

Die Gesamt-MAV verschließt sich nicht gegenüber den Argumenten des Generalvikars. Er geht davon aus, dass die Kirchensteuereinnahmen in Zukunft zurückgehen könnten auf Grund von Veränderungen in der Steuergesetzgebung und der prognostizierten demographischen Entwicklung und hält daher Maßnahmen für notwendig, um die Finanzen des Bistums zukünftig zu sichern. Allerdings vermisst die Gesamt-MAV hierzu belastbare Zahlen und Prognosen.

Aus Sicht der Gesamt-MAV ist momentan auf Grund der aktuellen Finanzsituation des Bistums kein Handlungsdruck gegeben mit der Folge, dass im nächsten Jahr die ersten Einrichtungen geschlossen werden müssten. Solche voreiligen Schließungsentscheidungen mit gravierenden Folgen werden als nicht notwendig erachtet und deshalb als unangemessen zurückgewiesen.

Nach Meinung der Gesamt-MAV ist die notwendige Zeit vorhanden, in Ruhe zu überlegen, wie mit sich verändernden finanziellen Rahmenbedingungen umgegangen werden kann.

Die Gesamt-MAV hat im heutigen Gespräch Generalvikar Dr. Georg Holkenbrink mitgeteilt, dass sie davon ausgeht, dass der Kostensenkungsprozess ausgesetzt wird, um nach Vorliegen des Jahresabschlusses 2009 darüber weiter zu beraten. Auf völliges Unverständnis stößt die Aussage des Generalvikars, bei der geplanten Umsetzung des Zeitplans zu bleiben (Entscheidung des Bischofs im September 2010).

Vor der Entscheidung des Bischofs über den vorgelegten Entwurf wird nach den Sommerferien das Anhörungs- und Mitberatungsverfahren mit der Gesamt-MAV durchgeführt.

Die Gesamt-Mitarbeitervertretung des Bistums Trier vertritt die rund 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Einrichtungen des Bistums Trier beschäftigt sind.