Folgende Pressemitteilung hat die Gesamt-MAV heute herausgegeben:
PRESSEMITTEILUNG
Verhandlung vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht Mainz
Recht der Mitarbeitervertretungen zur Veröffentlichung von Pressemitteilungen
Trier, 1. September 2014
Hiermit informieren wir Sie über die Verhandlung vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht Mainz am Dienstag, den 09.09.2014 um 10.30 Uhr, zur Klärung der Frage, ob die Gesamt-Mitarbeitervertretung des Bistums Trier ein Recht zur Veröffentlichung einer Pressemitteilung hat (AZ: KAG Mainz M 20/14 Tr).
Im Verfahren zur einstweiligen Verfügung ist der Kläger (Bistum Trier) unterlegen.
Die Entscheidung ist veröffentlicht unter
www.bistummainz.de/einrichtungen/arbger/urteile.html
(AZ: KAG Mainz M 17/14 Tr -ewVfg- vom 28.04.2014).